Im Zweifel für den Angeklagten
By Jonathan
Wie Gulli.com berichtet, muss ich für Menschen die über mein offenes Wlan ins Internet gehen nicht per se haften.
Wäre ja auch Quatsch, denn man kann mir ja nicht beweisen, dass ich illigale Dinge getan habe wenn es jeder tun kann.
Schlagworte: jura
Dieser Beitrag wurde geschrieben von am 08. Jul, 2008 um 22:11 und eingeordnet unter Computer, Meinung, politik. Du kannst den Antworten zu diesem Eintrag mit Hilfe des RSS-2.0-Feeds folgen.
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